Korrekte Vorgehensweise bei einem Unfall
mit einem Mietwagen

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Das ABC des Autohandels
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Korrekte Vorgehensweise bei einem Unfall mit einem Mietwagen
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Auto Modelle günstig kaufen aber wie?
Autoverkauf – das Verkaufsgespräch
Auto Verkauf – welche Dokumente sind nötig
Auto Verkauf bzw. Ankauf – wie ist das mit der Bezahlung
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Gebrauchtwagen von Renault
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Auto privat kaufen oder im Handel
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Auto verkaufen – wie bekommt man mehr Geld
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Korrekte Vorgehensweise bei einem Unfall mit einem Mietwagen

Auch mit einem Mietwagen kann immer ein Unfall passieren. Als erstes sollte am besten gleich die Mietwagenfirma informiert werden. Der Kunde sollte davon absehen, auf eigene Faust zu reparieren oder den Wagen abschleppen zu lassen, bzw. eine Werkstätte aufzusuchen. Unfälle sind leider ganz normal im Alltag. Natürlich müssen auch die Daten mit dem Unfallgegner ausgetauscht werden, die Versicherung der Vermietungsfirma sollte sämtliche Informationen erhalten. Besonders dann, wenn man zum Beispiel mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs ist sollte man wissen, wie in einer solchen Situation am besten gehandelt wird. Wird im Urlaub günstig ein Mietwagen gemietet und kommt es dann zu einem Unfall mit dem Mietwagen, car-85320_500müssen einige Besonderheiten berücksichtigt werden. Natürlich muss als erstes die Unfallstelle abgesichert werden, eventuell ist ein Rettungsdienst zu verständigen. Erst danach folgen weitere Formalitäten. Normalerweise ist die Notfallnummer für die Autovermietung im Mietwagen hinterlegt. Ansonsten sollte die Reservierungszentrale der Autovermietung verständigt werden, im Normalfall gibt es dafür einen eigenen Schadensservice. Alternativ liegt es nahe, sich direkt mit der Auskunft verbinden zu lassen, um den Schaden mit dem Mietwagen zu melden.
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Die Polizei verständigen
Wenn die Autovermietung über den Unfall Bescheid weiß, sollte die Polizei verständigt werden.  Manchmal ist es aber der Fall, dass die Polizei auch bei einem Unfall mit einem Mietwagen wegen einem geringfügigen Schaden nicht kommen kann. In solchen Situationen sollte der Mietwagen, wenn dieser noch fahrtüchtig ist direkt zur Polizei gebracht werden, damit der Unfall dort aufgenommen wird. Im Mietwagen befindet sich normalerweise ein Unfallprotokoll, dieses muss ausgefüllt werden. Täglich geschehen sehr viele Unfälle mit Mietwagen, genau dafür gibt es ein eigenes Serviceteam bei der Autovermietung.
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Auf das klein Gedruckte im Mietvertrag achten
Bevor die Fahrt mit einem Mietwagen begonnen wird, sollte trotzdem der Mietvertrag immer tunlichst genau geprüft werden. Die Frage ist vor allem, ob der Mietwagen ausreichend haftpflichtversichert ist und ob es eine mögliche Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung gibt. Eventuell gibt es im Vertrag Sonderklauseln, die berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich gelten aber immer dieselben Verhaltensregeln, wenn sich ein Unfall mit einem Mietwagen ereignet. Sollte sich der Unfall mit dem Mietwagen im Ausland ereignen, muss ohnehin immer unbedingt die Polizei gerufen werden, trotzdem sollte niemand etwas unterschreiben, was er nicht versteht. Nicht nur der Name und die Adresse der Beteiligten sollten notiert werden, sondern auch sämtliche detaillierten Kontaktinformationen der Zeugen. Damit alle Informationen ausgetauscht werden, sollte die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Handelt es sich hingegen um grobe Fahrlässigkeit, die der Grund für den Unfall mit einem Mietwagen ist, muss derjenige selbst für den gesamten Schaden aufkommen.
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Rechtsanwälte als Verkehrsrechtsspezialisten
Im Hinblick auf das Verkehrsrecht gibt es spezialisierte Rechtsanwälte, die einem zur Seite stehen, wenn es Rechtsfragen gibt. Es ist nicht in jedem Fall so, dass der Unfallgegner für den Schaden mit dem Mietwagen bezahlen muss. Auch der Geschädigte hat nach einem Unfall mit einem Mietwagen Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner. Seitens der Kfz Haftpflichtversicherung des Gegners wird normalerweise oft versucht, dass der Schaden quasi heruntergerechnet wird. Besonders dann, wenn es um die Mietwagenkosten geht, ist dieser Fakt wichtig. In manchen Fällen darf nicht einmal ein Ersatzfahrzeug angemietet werden, deshalb gilt große Vorsicht. Der Geschädigte hat zudem immer eine Schadensminderungspflicht.  Ein Anwalt, der auch bei schwerwiegenden Anklagen zu Seite steht ist daher die beste Wahl, wenn es Probleme nach einem Unfall mit einem Mietwagen geben sollte.

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