Beim Leasing von mobilen Investitionsgütern wird für gewöhnlich der Leasinggeber das vom Leasingnehmer gewünschte Objekt bestellen und in einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Leasingnehmer hat die Gegenstände bereits angeschafft und wartet auf die Finanzierung durch den Leasinggeber. Dabei kann es sich zum Beispiel um Fahrzeuge für das Unternehmen handeln. Der Leasingnehmer bestimmt bei der Kauforder das Fabrikat, spezielle Ausstattungsoptionen und den Lieferanten des Leasinggegenstandes. Das ist sinnvoll, da nur der Leasingnehmer weiß, welche Anforderungen erfüllt sein müssen für das operative Geschäft des Unternehmens. Damit ein Leasingvertrag zustande kommt, ist auch die Bonität des Antragstellers und die Bewertung des Leasinggegenstandes von entscheidender Bedeutung. Objekte, welche gebraucht schwer zu verkaufen sind, zu teuer vom Leasingnehmer eingekauft wurden oder technologisch schnell veralten, stellen eine unzureichende Sicherheit für den Leasinggeber dar. Ähnlich wie bei einem Kreditvertrag können Sicherheiten verlangt werden. Dabei können Mietvorauszahlungen, Kautionen oder Depotzahlungen zur Reduzierung des Risikos für den Leasinggeber vereinbart werden. Für gewöhnlich werden in der Praxis der Kauf und der Leasingvertrag parallel verhandelt, damit Zug um Zug Geschäft möglich wird. Andernfalls sind die Gegenstände gekauft, aber die Rechnungen können nicht bezahlt werden und der Leasingnehmer tritt in Zahlungsverzug. Bei Leasingverträgen kann grob zwischen Operative Leasing und Finance Leasing unterschieden werden. Angesichts der Komplexität solcher Vertragsdokumente empfiehlt es sich, auf Vorlagen, beispielsweise von http://www.vertrag.de/leasingvertraege/, zurückzugreifen.
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