Sie haben vor, ihr gebrauchtes Auto zu verkaufen? Dann sollten Sie sich zunächst einmal mit den neuesten Regelungen für Autofahrer für das Jahr 2019 vertraut machen, bevor Sie ihr Auto anbieten. Mit dem Jahreswechsel haben sich nämlich einige Bestimmungen verändert. Damit Sie also beim Auto-Verkaufen den Preis für ihren Gebrauchten möglichst realistisch einschätzen können, empfiehlt sich neben einer kostenlosen Autobewertung auch der Blick auf die neuen Steuervorgaben, Verbrauchswertermittlungsverfahren, Kfz-Versicherungen sowie auf die An- und Abmeldung. Der 1A-Automobilmarkt klärt auf.
Neue An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen
Das Gute vorweg: Nicht alles wird komplizierter. So können Autobesitzer in Deutschland ab 2019 Erstzulassungen sowie das Ummelden von Fahrzeugen über das Internet abwickeln. Das erleichtert speziell den privaten Verkauf eines Autos, da Sie sich so den Gang zur Behörde sparen können. Bereits seit 2015 konnten Autobesitzer ihr Fahrzeug digital außer Betrieb setzen lassen, das funktioniert über Portale der Zulassungsbehörden von Ländern und Kommunen. Seit 2017 ist es möglich, Automobile desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wieder für die Straße zuzulassen. Nun also die Erweiterung auch auf Erstzulassungen neuer Kraftfahrzeuge und Umschreibungen eines Autos auf einen neuen Halter. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Halter einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion besitzt. Wenn Ihnen das dennoch zu viel Aufwand bedeutet oder Sie einfach keinen onlinefähigen Personalausweis besitzen, fahren Sie am einfachsten, wenn Sie ihr Auto verkaufen mit einem Händler, der Ihnen beim Auto-Verkaufen alles rund um Vertrag und Co. abnimmt.
Worauf Sie bei den Steuern ab 2019 achten müssen
Seit dem 1. September 2018 gilt für Neuwagen ein neues, verbindliches Prüfverfahren zur Ermittlung der Abgasmessung. Das Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) wird unverändert auf einem Rollenprüfstand gefahren und soll realistischere Messwerte liefern. Ab dem 1. September 2019 wird zusätzlich ein RDE-Test (Real Driving Emissions) verbindlich. Der Realtest auf der Straße soll dafür Sorge tragen, dass Grenzwerte für Stickoxide und Partikelanzahl eingehalten werden, da einige Schadstoffe wie Stickoxide nur unter realistischen Fahrbedingungen ermittelt werden können.
Da realitätsnähere Werte in aller Regel mit einem höheren CO2-Ausstoß einhergehen, werden sich diese in einem höheren Kfz-Steuerbetrag bemerkbar machen. Das Kuriose: Zwei identische Kraftfahrzeuge können somit bei der Steuer unterschiedlich eingestuft werden, wenn das eine bis spätestens zum 31. August 2018 erstmals zugelassen wurde und das andere erst nach dem Stichtag 1. September 2018 – und das bei völlig identischem Verbrauch. Wenn Sie also ein relativ neues Auto verkaufen, werden Sie beim Verkauf profitieren, wenn es vor dem Stichtag zugelassen wurde, da der Käufer so kräftig an der Steuer sparen kann.
Besonders ärgerlich: Für Kleinwagen mit Benzinmotor, die ja eigentlich für Sparsamkeit stehen sollen, wird künftig eine deutlich höhere Kfz-Steuer fällig, weil im WLTP-Test nun höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten (bis zu 130 km/h) erreicht werden. Da der kleine City-Flitzer nicht unbedingt für Autobahngeschwindigkeiten konstruiert wurde, schlägt sich dieses Testverfahren bei Kleinwagen deutlich in der Steuer wieder.
Was sie über die Kfz-Versicherung wissen müssen
Auch in puncto Kfz-Versicherungen kommt es für Autofahrer im Jahr 2019 zu Änderungen. Insgesamt werden rund elf Millionen Autofahrer in eine neue Regionalklasse eingestuft. Die Einteilung in eine Regionalklasse der über 400 Zulassungsbezirke übernimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungen (GDV). Hierzu berechnet der GDV jedes Jahr die Schadensbilanzen der Zulassungsbezirke. Vereinfacht gesagt: Wo viele Unfälle und Schäden verursacht werden, dort wird der Versicherungsbetrag steigen. Knapp elf Millionen Autofahrer betrifft die Änderung 2019, circa 5,4 Millionen Halter aus 63 Bezirken werden von einer besseren Regionalklasse profitieren, rund 5,5 Millionen Fahrer in 55 Bezirken jedoch heraufgestuft. In den übrigen 295 Bezirken findet keine Veränderung statt. Grundsätzlich gilt: Je besser die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger der Versicherungsbeitrag. Hohe Regionalklassen findet man vor allem in Großstädten sowie in Teilen Bayerns.
Für Kaskoversicherte ändert sich durch die aktuelle GDV-Regionalstatistik relativ wenig. Von den rund 35 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherten bleibt für 30 Millionen Versicherte alles wie gewohnt. Lediglich 2,5 Millionen Kaskoversicherte rutschen in eine niedrigere, gut 2,3 Millionen in eine höhere Regionalklasse.
Gut zu wissen
Wenn Sie Ihren Gebrauchten verkaufen möchten, sollten Sie sich zudem vor Augen führen, was Sie eigentlich wo verkaufen. Wenn Sie ein relativ neues Auto verkaufen wollen, werden Sie dieses wohl leichter an den Mann bringen, wenn es vor dem 1. September 2019 erstmals zugelassen wurde. Generell wird ein neuerer Wagen eher einen Abnehmer finden als das Baujahr 2000. Doch bei älteren Fahrzeugen gilt es 2019 auch noch zu beachten, dass in Städten wie Stuttgart, Frankfurt, Berlin oder auch beispielsweise Köln neue, striktere Grenzwerte für Abgasemissionen gelten. Ein Dieselfahrzeug ab der Abgasnorm Euro 4 darf im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet nicht mehr fahren. Daher könnten Ihnen bei diversen Fahrzeugen in diversen Regionen schlichtweg die Käufer ausbleiben. Wenn sich trotzdem partout kein Käufer für Ihr Automobil finden lassen sollte, dann kann ein Autoverkauf ins Ausland eine Lösung sein.
Egal, ob In- oder Ausland: Vorm Verkauf vorzeitig das Auto abmelden und ein Kurzzeitkennzeichen (fünf Tage gültig) anschaffen. Wenn bei der Überführung ein Unfall passiert, sind sie auf der sicheren Seite und werden im schlimmsten Fall nicht auch noch in der Kfz-Versicherung höher eingestuft.
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